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Palais F*luxx

Online-Magazin für Rausch, Revolte, Wechseljahre

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Workshop mit Silke Burmester „Schreib dich ins Leuchten!“

ACHTUNG, NEUER TERMIN! 21. + 22. OKTOBER

Das Angebot

Die Jahre im Wechsel ebenso wie die Zeit danach bedeuten umfassende Veränderung – innerlich wie äußerlich. Die Frage „Wer bin ich?“ wird zentral. Was ist noch übrig von der, die ich war, wer will ich sein und wie komme ich dahin?

Für mich, Silke Burmester – Gründerin von Palais F*luxx, Bestsellerautorin und Dozentin für Kreatives Schreiben – ist Schreiben alles. Es ist mein Schlüssel. Mein Halt. Und mein Weg, in Krisen Kurs zu halten, mich selbst nicht zu verlieren und manchmal auch nach langer Zeit, mich wiederzufinden. Und auch: ins Leuchten zu kommen. Mir meiner Kräfte gewahr zu werden, sie hervorzuholen und auf Hochglanz zu polieren. 

Ich gebe seit 20 Jahren Kreativseminare mit dem Ziel, Texte besser zu machen, die Kreativität wachzukitzeln. Anders in diesem Kurs. Hier soll es nicht um Brillanz gehen, sondern darum, das Schreiben für dich zu nutzen. Es als Weg kennenzulernen, wieder zu Dir zu finden. In Deine Kraft, in Dein Leuchten. 

Es ist wie mit der Kreativität: Es ist alles da, man muss ihm nur ans Licht helfen. Durch Schreibspiele und Übungen, die Dich mit Dir in Kontakt bringen. Unsere Werkzeuge: Stift und Papier,Verständnis, ein wacher Blick und – ganz wichtig – Humor.

Infos

Der Workshop richtet sich an Frau*en ab 47 Jahren.
Die maximale Teilnehmer*innenzahl: 10

Datum: 21. und 22. Oktober 2023
10 bis 18 Uhr bzw. Sonntag bis 17 Uhr

Ort: Hamburg Betahaus, Eifflerstraße 43, Schanzenviertel

Kosten: 320,00€ + 19% Mehrwertsteuer
Die Kosten beinhalten außerdem Snacks, Obst und Getränke

Anmeldung unter: mail@palais-fluxx.de

Die Teilnahme an diesem Workshop ist als Dienstvertrag gem. § 611 BGB einzustufen. Der Dienstvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den der eine Teil zur Leistung der versprochenen Dienste und der andere Teil zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet wird. Soll der Dienstvertrag vor Erbringung der Leistung beendet werden, so ist die Beendigung über die rechtzeitige Kündigung ( 14 Tage vorher) vorzunehmen. Bei jedem Dienstvertrag kann der zum Dienst Verpflichtete, auch wenn der Dienstberechtigte die Leistung nicht oder nicht rechtzeitig annimmt, gem. § 615 BGB die Vergütung verlangen.
Falls Teilnehmerinnen tatsächlich nicht erscheinen und der Platz nicht neu besetzen werden kann, sind die volle Kursgebühr zu verlangen. Die Dienst Verpflichtet nimmt ihrerseits in Anspruch bei zu weniger Anmeldung, Erkrankung, sowie höherer Gewalt das Workshopangebot 5 Tage vorher absagen zu können.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet sich auf der Website und ich weiße hiermit auf das das bestehende Widerrufsrecht gem. § 312 d BGB hin. 

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